Planungsstand (rechtsrheinisch)

Der Planungsstand der Südtangente ist nicht einfach zu beschreiben. Es überlagern sich nämlich zurzeit zwei Planungsprozesse, die unabhängig voneinander parallel laufen. Einmal die Planungen nach dem alten, immer noch gültigen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aus dem Jahr 1992. Dort ist die Südtangente im »Vordringlichen Bedarf« unter »B56neu« eingruppiert. Gleichzeitig laufen aber seit Anfang 2002 die Vorbereitungen für die Erstellung des neuen BVWP, der 2003 vom Bundestag verabschiedet werden soll. Dabei geht es um die Frage, fliegt die Südtangente raus oder bleibt sie drin.
Solange die Südtangente noch im alten BVWP unter »Vordringlicher Bedarf« einklassifiziert ist, mahlen die Mühlen der Strassenbauverwaltung zwar langsam, aber sie mahlen: es wird weiter geplant, obwohl das für eine Realisierung der Südtangente benötigte Geld auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen wird.
Der Abschluss des langwierigen Planungsprozesses ist das Planfeststellungsverfahren. Pikanterweise ist dieses aber hinfällig, wenn fünf Jahre später der Bau des betreffenden Projektes immer noch nicht begonnen wurde. Mit den seit Jahren im Schneckentempo verlaufenden Planungen für die Südtangente versucht die Strassenbauverwaltung – konkret: der Landesbetrieb Strassenbau NRW – offenbar genug Zeit zu schinden, um so etwas zu verhindern. Allerdings versuchen die lokalen Protagonisten der Südtangente in Königswinter und dem Rhein-Sieg-Kreis seit Jahren, Druck auf den Landesbetrieb zu machen, um die Planungen zu beschleunigen. Ihre Hoffnung: In der Planungsphase so viele Fakten zu schaffen, dass die Südtangente im neuen BVWP doch nicht gestrichen wird.
Am Beginn der Planungen stehen Verkehrsuntersuchungen, Umweltverträglichkeitsstudien, Stellungnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften, im Falle der Südtangente auch eine FFH-Studie für Naturschutzgebiete von europäischem Rang nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU, anschliessend ein Bürgerbeteiligungsverfahren und abschliessend ein Linienbestimmungsverfahren. Erst danach kann das Planfeststellungsverfahren erfolgen, an dessen Ende schliesslich der Planfeststellungsbeschluss steht.
Eine Verkehrsuntersuchung zur Südtangente wurde bereits 1998 erstellt. Ergebnis: Die Entlastungseffekte der Südtangente sind relativ gering. Auch die Umweltverträglichkeitsstudien wurden 1998 erstellt. Auch das FFH-Gutachten liegt mittlerweile vor. Die Stellungnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften wurden Ende 2000 und Anfang 2001 abgegeben.
Der Rat Königswinter hat der Planungs-Variante 2.1+ am 12.12.2000 zugestimmt, mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und gegen die Stimmen der Grünen. Den Ratsbeschluss können Sie sich hier herunterladen. Allerdings will Königswinter gegenüber der bisherigen Planung die L83 zwischen Roleber und Stieldorf an die Südtangente anbinden, um die Strasse nicht nur für den überregionalen Fernverkehr nutzbar zu machen.
Ähnliche Beschlüsse für die Südtangente liegen aus Bad Honnef, Unkel und dem Kreis Neuwied vor – klar, je weiter man weg ist von dem Projekt, desto leichter lässt es sich zustimmen. Wie man woanders bereits mit der Verlagerung insbesondere des ungeliebten Schwerverkehrs in unsere Region spekuliert, zeigt beispielsweise ein Beschluss des Unkeler Verbandsgemeinderats vom November 2000. Unkel will durch eine Sperrung der B42 für den Schwerlastverkehr sich selbst entlasten - St. Florian lässt auch hier grüssen. Im Königswinterer Rat wurde dieses Ansinnen von einigen Südtangenten-Befürwortern aus der SPD zurückgewiesen - der CDU-Wortführer Limbach war da schon ehrlicher, denn die Aufnahme des Schwerlastverkehrs gehört natürlich auch zur Funktion der Südtangente (Protokoll des Planungsausschusses, 24.1.01). 

 

Die Stadt Bonn laviert - die CDU/FDP-Mehrheit des Rates ist zwar pro Südtangente, allerdings mit stark gebremstem Elan, während die SPD-geführte Verwaltung die Tangente ablehnt. Am 14.12.2000 hatte der Rat mit CDU-FDP-Mehrheit beschlossen, die Fortsetzung der Planungen für die Südtangente zu befürworten, allerdings wurde in der Ratsdiskussion die den Planungen zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung recht kritisch beurteilt. Insbesondere die Frage des Durchgangsverkehrs schein nicht ausreichend beantwortet. Am 23.10.2001 fasste der Rat daraufhin einen ergänzenden Beschluss, alternative Entlastungen für die rechtsrheinischen Stadtteile zu untersuchen.

 

Allerdings hat der Rat der Stadt St.Augustin mit den Stimmen aller Parteien beschlossen, eine ablehnende Stellungnahme zur Südtangente abzugeben. Damit kam die von der Rhein-Sieg-CDU angestrebte einheitliche befürwortende Haltung aller Kommunalgremien in der Region definitiv nicht zustande. Die »Einheit in der Region« bleibt eine Fiktion.  Auch die Stadt Hennef hat eine Stellungnahme abgegeben, die die Südtangente nur unter dem Vorbehalt befürwortet, dass sie die A3 nicht wie in der Planung vorgesehen mit einer Brücke überquert, sondern in einem (sehr viel teureren) Tunnel unterquert, eine Forderung, die in der im November 2002  vom Landesbetrieb Strassenbau präsentierten »Vorzugsvariante« erfüllt wurde.

 

Rahmenvorgabe für die kommunalen Planungen ist der Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Köln. Der Regierungspräsident hat sich klar dagegen ausgesprochen, die Südtangente weiter in der Gebietsplanung zu belassen. Näheres siehe hier

 

Was nach den Stellungnahmen der kommunalen Gremien noch aussteht, ist die nach europäischem Umweltrecht noch ausstehende Umweltverträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie (Flora, Fauna, Habitat) durch den Landesbetrieb Strassenbau. Missachtungen dieser Richtlinie haben nach Europarecht Geldstrafen für die Bundesrepublik Deutschland zur Folge. 
Die CDU-Landtagsabgeordnete Andrea Milz, die offensichtlich glaubt, mit rastlosem Einsatz für die Südtangente ihre Karriere befördern zu können, hat angesichts des befürchteten negativen Ergebnisses der FFH-Prüfung schon mal vorsorglich versucht, den Leiter des Landesbetriebs Strassenbau, Klaus Hesse, öffentlich unter Druck zu setzen. Europäisches Umweltrecht interessiert sie nicht. In einem Schreiben an Hesse äussert sie sich "erstaunt" über die Äusserungen von Hesse, der erklärt hatte, seine Behörde habe vor der Einleitung eines Linienbestimmungsverfahrens nicht nur die Stellungnahme aller Träger öffentlicher Belange abzuwarten, sondern es sei auch eine FFH-Untersuchung unerlässlich. Statt sich vorher einmal über die Rechtslage zu informieren, posaunt Milz auch noch öffentlich heraus, dass sie die Rechtslage nicht kennt, und wirft Hesse Verzögerungstaktik vor (GA 29.12.2000). Anderen Leuten wäre so etwas peinlich.

Blick auf Rauschendorf nach dem Willen der Südtangenten-Befürworter

            Den weiteren Stand der Planungen finden Sie  hier.

     
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26.12.02